1. Was hat Sie bewogen, sich bei der amm zu engagieren?
Nachdem ich als Präsident der Patientenorganisation Fragile Zürich nach rund 17 Jahren einer jüngeren Person Platz gemacht hatte, bekam ich Lust auf ein neues ausserberufliches Engagement. Auf die amm bin ich über Prof. Dr. Christoph Gubler gestossen. Ich dachte, zur Stärkung der Interprofessionalität im Vorstand würde es wohl einen Juristen ertragen. Aber bevor ich weitere Projekte anrege, höre und schaue ich gerne mal zu, wo und wie sich die amm bereits engagiert.
2. Wie muss man sich einen typischen rechtlichen Schadenfall im Gesundheitsbereich vorstellen?
Ich vertrete Opfer von Unfällen und von medizinischen Fehleingriffen. Der Klassiker ist, dass die Unfallversicherungen die Leistungen ablehnen und die öffentlichen Krankenkassen dann die Heilungskosten erbringen müssen. Aber auch nichtindizierte operative Eingriffe – sogenannte Überbehandlungen – beschäftigen uns gelegentlich.
3. Entschädigt das Rechtssystem in der Schweiz Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern angemessen? Was müsste sich am Haftpflicht- und Versicherungsrecht ändern?
Die Arzthaftpflicht hat einen sehr schweren Stand in der Schweiz. Ärzte sind praktisch unantastbar, die Beweislast für ärztliche Fehler liegt beim Patienten. Das gilt selbst dann, wenn zum Beispiel Nerven, Organe oder Gefässe beim Eingriff verletzt werden. Ich bin für eine Beweislastumkehr: Wenn es zu einer Komplikation oder zum Eintritt eines Operationsrisikos kommt, sollte der Arzt den Beweis erbringen müssen, dass er alles korrekt gemacht hat. Eine Variante wäre, einen Fonds aus Beiträgen von Ärzten und Patienten zu äufnen, um geschädigte Patienten zu entschädigen. Bei Komplikationen nicht indizierter Eingriffe sollte der Arzt immer haften und sein Anspruch auf ein Honorar entfallen. Das könnte auch ein Beitrag sein, der grassierenden Überverarztung Einhalt zu gebieten. Würden Ärzte stärker in die Pflicht genommen, wären sie wohl bei Eingriffen zurückhaltender.
Interview: Stephan Bader
Martin Hablützel ist Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Er ist Gründer und Managing Partner der Schadenanwaelte AG, der grössten Kanzlei für Schaden- und Versicherungsrecht in der Schweiz. Er vertritt seit Jahrzehnten Patient:innen im Bereich der Arzt-, Spital- und Medizinalprodukte-Haftung und ist Vertrauensanwalt bei diversen Vereinigungen und Beratungsnetzen für Unfallopfer und Geschädigte.